Um an den Yogakursen ab September teilzunehmen zu können müsstest du die aktualisierten AGBs der Yogapraxis Hameln akzeptieren. Folgende Änderung wurde am 14.07.2020 vorgenommen: (Solltest du dich nach dem 14.07.2020 angemeldet haben, hast du diese bereits akzeptiert)
Aufgrund der aktuellen Situation müssen die AGBs für alle Yogakurse ab September 2020 angepasst werden:
- Sollte die Praxis aufgrund eines erneuten Lock Downs (Corona-Pandemie) oder aus persönlichen Gründen (Krankheit) der Yogalehrerin erneut schließen, werden alle abgesagten Termine des Präventionskurses hinten dran gehangen. Es besteht unter keinen Umständen die Möglichkeit den Kurs noch weiter zu nach hinten verschieben oder das Geld zurückzuverlangen. Dies gilt auch für einzelne Termine die abgesagt werden müssen. 10er Karten erhalten ihr Credits s zurück und können diese zu einem späteren Zeitpunkt einlösen.
- In Absprache mit der ZPP (Zentrale Prüfstelle für Prävention) können eventuell auch einzelne Termine per online Yoga stattfinden oder nachgeholt werden.
- Ich bin verpflichtet sämtliche Daten des Yogaschülers aufzunhemen (Für den Fall eines Infektiongeschehens) und kann diese auf Wunsch gerne 6 Wochen nach Beendigung des Kurses wieder löschen. Zu diesen Daten gehören Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und die Email-Adresse.
- Schüler mit Yoga-Verträgen haben die Möglichkeit ihren Kurs ab der 4. Woche eines Lock-Downs sofort aber nicht rückwirkend zu kündigen. Nach Wiedereröffnung ist diese Regelung hinfällig.